Wos Guads vor Ort

4. Mitgliedervollversammlung, 1. Februar 2025

Wann

1. Februar 2025    
10:30 - 13:30
Tagesordnung der Mitgliedervollversammlung

am 1. Februar, 2025, 10.30 Uhr

unsere nächste turnusgemäße Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet statt am

Samstag, 1. Februar, 10.30 – 13.30 Uhr im Feuerwehrstüberl, Marienstein

mit Weißwurscht-Frühstück. Wir bitten um eure Anmeldung und Wurschtbestellungen (veranstaltung@wosguadsvorort.de).

Tagesordnung            

  1. Begrüßung durch die gleichberechtigten Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Jahresberichte 2024 des Vorstands zu
    Projekten, Veranstaltungen, Aktionen
    Öffentlichkeitsarbeit & Web
    Mitgliederverwaltung
    Jugendprojekten
  3. Kassenbericht, Bericht der Revisor/innen
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Satzungsänderungen (siehe Anhang 1)
  6. Neuwahlen der Vorstandsmitglieder (Verabschiedung Michaela Schwaighofer, Kassierer und Carsten Brockmann, Beisitzer, aus dem Vorstand)
  7. Wahl einer/s Wahlleiterin/s
  8. Kurze Vorstellung der KandidatInnen
  9. Neuwahlen
  10. Ziele, Aktionen, Veranstaltungen für das neue Vereinsjahr 2025 gemeinsam besprechen
  11. Verschiedenes 

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung bitte bis 10. Januar schriftlich beim Vorstand einreichen (mail@wosguadsvorort.de).

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!  Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen.

Euer Vorstand

Waakirchen, 19.12.2024

ANHANG 1

Satzungsänderungen

(Siehe Vereinssatzung im Weg unter „Über uns“)

Projekte mit und für Kinder und Jugendliche nehmen zunehmend Platz und Raum in unserer Vereinstätigkeit ein – was uns sehr freut! Damit dieser stärkere Fokus aber auch in der Satzung verankert ist, schlagen wir folgende Satzungsänderungen vor:

  1. Satzungsänderung

Zum Zwecke der Aufnahme des „Wos Grads vor Ort .V.“ in den Kreisjugendring (KJR) ist eine Erweiterung der Vereinssatzung um den Aspekt der Jugendarbeit erforderlich.

  • 2 Der Vereinszweck wir insbesondere verwirklicht durch
  • Jugendarbeit mit dem Ziele Kinder und Jugendliche an die unter §2 (1) genannten Themenfeldern heranzuführen und zu sensibilisieren.

 

  1. Satzungsänderung

Um das Wahlrecht der Minderjährigen Mitglieder zu regeln schlagen wir folgende Satzungsänderung vor:

  • 5 Mitgliedschaft
  • ………………… Ordentliche Mitglieder verfügen ab dem Alter von 13 Jahren über das Stimmrecht und können als Volljährige in den Vorstand gewählt werden.
  • …………………..

Die Mitgliederversammlung möge die vorgeschlagene Erweiterung der Satzung entsprechend beschließen. Im Anschluß an den Beschluss der Mitgliederversammlung wird die angepasste Satzung im Vereinsregister entsprechend hinterlegt.

 

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