Wann
Tagesordnung der Mitgliedervollversammlung
am 1. Februar, 2025, 10.30 Uhr
unsere nächste turnusgemäße Mitgliederversammlung mit Neuwahlen findet statt am
Samstag, 1. Februar, 10.30 – 13.30 Uhr im Feuerwehrstüberl, Marienstein
mit Weißwurscht-Frühstück. Wir bitten um eure Anmeldung und Wurschtbestellungen (veranstaltung@wosguadsvorort.de).
Tagesordnung
- Begrüßung durch die gleichberechtigten Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Jahresberichte 2024 des Vorstands zu
Projekten, Veranstaltungen, Aktionen
Öffentlichkeitsarbeit & Web
Mitgliederverwaltung
Jugendprojekten - Kassenbericht, Bericht der Revisor/innen
- Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderungen (siehe Anhang 1)
- Neuwahlen der Vorstandsmitglieder (Verabschiedung Michaela Schwaighofer, Kassierer und Carsten Brockmann, Beisitzer, aus dem Vorstand)
- Wahl einer/s Wahlleiterin/s
- Kurze Vorstellung der KandidatInnen
- Neuwahlen
- Ziele, Aktionen, Veranstaltungen für das neue Vereinsjahr 2025 gemeinsam besprechen
- Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung bitte bis 10. Januar schriftlich beim Vorstand einreichen (mail@wosguadsvorort.de).
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! Gäste und Interessenten sind herzlich willkommen.
Euer Vorstand
Waakirchen, 19.12.2024
ANHANG 1
Satzungsänderungen
(Siehe Vereinssatzung im Weg unter „Über uns“)
Projekte mit und für Kinder und Jugendliche nehmen zunehmend Platz und Raum in unserer Vereinstätigkeit ein – was uns sehr freut! Damit dieser stärkere Fokus aber auch in der Satzung verankert ist, schlagen wir folgende Satzungsänderungen vor:
- Satzungsänderung
Zum Zwecke der Aufnahme des „Wos Grads vor Ort .V.“ in den Kreisjugendring (KJR) ist eine Erweiterung der Vereinssatzung um den Aspekt der Jugendarbeit erforderlich.
- 2 Der Vereinszweck wir insbesondere verwirklicht durch
- …
- Jugendarbeit mit dem Ziele Kinder und Jugendliche an die unter §2 (1) genannten Themenfeldern heranzuführen und zu sensibilisieren.
- Satzungsänderung
Um das Wahlrecht der Minderjährigen Mitglieder zu regeln schlagen wir folgende Satzungsänderung vor:
- 5 Mitgliedschaft
- ………………… Ordentliche Mitglieder verfügen ab dem Alter von 13 Jahren über das Stimmrecht und können als Volljährige in den Vorstand gewählt werden.
- …………………..
Die Mitgliederversammlung möge die vorgeschlagene Erweiterung der Satzung entsprechend beschließen. Im Anschluß an den Beschluss der Mitgliederversammlung wird die angepasste Satzung im Vereinsregister entsprechend hinterlegt.